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Feststellung der Schwangerschaft

Das Ausbleiben der Regel ist bei den meisten Frauen das erste Zeichen der Schwangerschaft (Gravidität). Es ist allerdings kein sicheres Schwangerschaftszeichen, da die wenigsten Frauen einen exakt regelmäßigen Zyklus haben. Prüfungsstress, Flugreisen oder eine Erkältung reichen bei vielen Frauen aus, um die Regel gehörig aus der Bahn zu bringen.

Häufig bemerken Frauen an sich weitere Frühzeichen einer Schwangerschaft, z. B. ein Ziehen in den Brüsten oder deren Größenzunahme. Aber auch dies sind keine verlässlichen Zeichen.

Zu den sicheren Schwangerschaftszeichen gehören:

  • Der Nachweis des Embryos in seiner Fruchtblase im Ultraschall ab der 5. Schwangerschaftswoche (SSW)
  • Der Nachweis der kindlichen Herztätigkeit im Ultraschall ab der 7. SSW
  • Zu 99 % auch die positive Reaktion eines frei verkäuflichen Schwangerschaftstestes. Dieser misst das von der Plazenta (Mutterkuchen) produzierte Hormon Beta-HCG im Urin der Mutter. Da es jedoch auch HCG-produzierende Tumoren gibt (Blasenmole) ist der HCG-Nachweis kein absolut sicheres Schwangerschaftszeichen.

Schwangerschaftstest. Praktisch und schnell kann jede Frau mit einem Schwangerschaftstest aus der Drogerie oder Apotheke feststellen, ob sie schwanger ist oder nicht. Der Test funktioniert allerdings frühestens am Tag der ausbleibenden Monatsblutung; wer einen unregelmäßigen Zyklus hat, sollte aber 1–3 Tage warten, um den Test nicht wiederholen zu müssen. Der Test weist im Urin das Schwangerschaftshormon Beta-HCG nach. Es empfiehlt sich, den Test morgens nach dem Aufwachen zu machen, da der Urin und das darin enthaltene Beta-HCG dann besonders konzentriert sind. Besteht eine Schwangerschaft, wird dieses Hormon vom Mutterkuchen gebildet. Die Zuverlässigkeit des Urintests ist heute sehr hoch – sie liegt bei rund 99 %.

Wer ganz schnell Gewissheit haben möchte, kann beim Frauenarzt das Blut untersuchen lassen. Im Blut lässt sich bereits elf Tage nach der Befruchtung, also noch vor Ausbleiben der Regelblutung, ein Beta-HCG-Anstieg feststellen.

Sofort zum Frauenarzt beim positiven Schwangerschaftstest? Manche Frauen fühlen sich unsicher oder glauben, sich sofort umfassend auf eventuelle Risiken ihrer Schwangerschaft untersuchen lassen zu müssen. Tatsache jedoch ist: Der Frauenarzt kann die Schwangerschaft erst zwei oder drei Wochen nach dem Ausbleiben der Regel, dann aber mit dem Ultraschall sehr gut beurteilen, insbesondere gelingt dann der Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft sicher.

Die erste frauenärztliche Untersuchung

Mit dem ersten Besuch beim Frauenarzt beginnt die Schwangerschaftsvorsorge. Sie sieht in den ersten vier Monaten alle vier Wochen den Gang zum Frauenarzt vor, in den darauf folgenden drei Monaten alle drei Wochen, in den nächsten zwei Monaten alle zwei Wochen und im letzten, zehnten Monat, jede Woche. Die erste Untersuchung umfasst:

  • Die Erfragung allgemeiner und gynäkologischer Vorerkrankungen sowie den Verlauf vorausgegangener Schwangerschaften.
  • Die Errechnung des voraussichtlichen Geburtstermins nach der Naegele-Regel. Die meisten Frauenärzte benutzen dazu eine kleine Drehscheibe, auf der sie nach Einstellen des Datums der letzten Regelblutung den Geburtstermin ablesen.
  • Die Erstberatung zu Ernährung, zu allgemeinen Belastungen und zur Geburt (z. B. Geburtsvorbereitungskurse, Entbindungsabteilungen), gegebenenfalls auch Informationen zu einer genetischen Beratung.
  • Laboruntersuchungen: Urinuntersuchung zur Erfassung einer erhöhten Zuckerausscheidung im Urin (Hinweis auf Schwangerschaftsdiabetes) und eines Harnweginfekts; eine Blutuntersuchung zur Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie des Hämoglobinwerts zum Ausschluss einer Blutarmut; Antikörperbestimmung im Blut auf Syphilis, Röteln, Hepatitis B und gegebenenfalls auch HIV/AIDS (ein HIV-Test wird nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Schwangeren durchgeführt) oder Toxoplasmose (als Selbstzahlerleistung).
  • Körperliche Untersuchung mit Feststellung des Körpergewichts, Blutdruckmessung (da ein erhöhter Blutdruck Mutter und Kind gefährden kann), vaginaler Untersuchung zur Beurteilung der Lage der Gebärmutter im Becken und zur Kontrolle des Muttermunds einschließlich eines Abstrichs zur Untersuchung auf Chlamydien, Tastuntersuchung der Brust, Untersuchung der Beine auf Wassereinlagerungen und Krampfadern.

Auch ein Ultraschall wird durchgeführt, meist über die Scheide (vaginal). Der Vaginalultraschall ist für die meisten Frauen zwar etwas unangenehmer als der Ultraschall durch die Bauchdecke, ergibt aber wesentlich bessere Bilder. Zudem muss beim Vaginalultraschall die Harnblase nicht gefüllt sein – im Gegensatz zum Ultraschall durch die Bauchdecke, bei dem rund eine Stunde vor der Untersuchung reichlich getrunken werden muss ohne zur Toilette zu gehen.

Die Befunde der Schwangerschaftsvorsorge werden in den Mutterpass eingetragen. Bei einer Risikoschwangerschaft mit erhöhter Gefahr für Mutter oder Kind werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Die Schwangere sollte auch bei einer gesunden Schwangerschaft keinen Vorsorgetermin verschieben oder ausfallen lassen.

Sieht man vom Ultraschall ab, ist dieses Vorsorgeprogramm seit seiner Einführung durch die Krankenversicherungen in den 1960er Jahren in etwa gleich geblieben. Schwangere und ihre Ärzte erhoffen sich durch all diese Untersuchungen einen Nutzen für Mutter und Kind. Tatsache ist aber auch, dass in Deutschland keine systematischen Untersuchungen zur Brauchbarkeit dieses Systems vorliegen. Daten einzelner Bundesländer zur Gesundheit von Neugeborenen zeigen, dass sich die Zahl der Kindstode während der Schwangerschaft in den letzten 20 Jahren trotz engmaschiger Betreuung nicht messbar verringert hat. Die Müttersterblichkeit halbierte sich zwar im 20. Jahrhundert alle zehn Jahre, doch ohne dass die Einführung der Vorsorgeuntersuchungen diesen Prozess erkennbar beschleunigt hätte. Die Frage, wie oft eine Schwangere ohne erkennbare Risiken zum Arzt gehen sollte, ist also keineswegs endgültig beantwortet.

Sondertext: Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins

Weiterlesen:

  • Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
  • Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft
  • Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft

01.05.2023 | Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).